Neue GOT

Liebe Pferdebesitzer:innen,

wie Sie sicher schon mitbekommen haben, ist am 22. November 2022 die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in Kraft getreten.

Die bislang gütlige GOT aus dem Jahr 1999 war weder zeitgemäß noch kostendeckend. Dies führte u.a. dazu, dass immer mehr Tierärzt:innen der kurativen Praxis den Rücken kehrten und viele Tierkliniken den Notdienst nicht mehr aufrecht erhalten konnten. Zudem bleibt auch die Tiermedizin nicht stehen. Innovative Medizingeräte (z.B. MRT) und der stetig steigende medizinische Standard wurden bislang in der GOT nicht berücksichtigt.

„Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.

Um zu gewährleisten, dass die neue GOT kostendeckend ist, wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie und wurden nach Beratung mit den beteiligten Gruppen (Tierärzte, Bauernverband, Zuchtverbände, Tierschutzverbände, FN…) als Gesetzesvorlage umgesetzt.

Wir wissen, dass die Preiserhöhung nun zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt. Trotzdem kann nur so die optimale medizinische Versorgung Ihrer Tiere auch in Zukunft sicher gestellt werden.

WAS ÄNDERT SICH NUN FÜR DIE PATIENTENBESITZER:INNEN?

  • Tierärztliche Leistungen sind im Durchschnitt ca. 20 – 30 % teurer geworden.
  • Bei einer Behandlung in der Außenpraxis muss ab sofort pro Besitzer zusätzlich eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50 € netto pro Besuch abgerechnet werden.
  • Das Wegegeld beträgt nun 3,50 € netto pro Doppelkilometer und wird weiterhin anteilig berechnet, wenn mehrere Ställe auf der Fahrt angefahren werden. Pro Besitzer müssen jedoch mindestens 13 € netto berechnet werden.
  • Wir Tierärzte sind dazu verpflichtet, uns an diese Regelungen zu halten und dürfen die Preise der GOT nicht unterschreiten.

WAS KÖNNEN PATIENTENBESITZER:INNEN TUN, UM DIE KOSTEN MÖGLICHST GERING ZU HALTEN?

  • Nach Möglichkeit (außer bei Notfällen) tierärztliche Dienste werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen.
  • Außerhalb dieser Zeiten gilt der erhöhte Gebührensatz (2 – 4fach) und es muss eine Notdienstgebühr von einmalig 50 € netto erhoben werden.
  • Schließen Sie wenn möglich eine OP- oder Tierkrankenversicherung für Ihr Pferd ab: dazu finden Sie Informationen im Internet z.B. bei Allianz, GHV, Uelzener, R+V und Barmenia.

WEITERE INFORMATIONEN

Die neue GOT zur Einsicht und weitere Infos finden Sie auf folgenden Webseiten: